Formular 56 ("Verordnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining") ist das bundeseinheitliche Muster, mit dem Ihr Arzt Rehasport gemäß § 64 Abs. 1b SGB IX verordnet. Der Arzt trägt darauf die Diagnose, die Art des Rehasports sowie den von der Krankenkasse bewilligten Zeitraum ein.
Sprechen Sie Ihren Hausarzt, Orthopäden oder behandelnden Facharzt auf Formular 56 an, wenn bei Ihnen z. B. nach einer Operation, bei chronischen Rückenschmerzen oder bei Arthrose Rehasport sinnvoll ist. Die Verordnung wird anschließend bei Ihrer Krankenkasse eingereicht bzw. von uns geprüft, bevor Sie mit dem Kurs starten.
Mit einer gültigen Verordnung übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die bewilligten Übungseinheiten vollständig. Anzahl der Einheiten und Bewilligungszeitraum legt die Krankenkasse auf Grundlage der ärztlichen Verordnung fest und richten sich nach Ihrer Diagnose.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Verordnung – wir prüfen freie Plätze in den passenden Kurszeiten und melden uns mit einer Terminbestätigung zurück. Bringen Sie zum ersten Termin die Original-Verordnung mit.
Rehabilitationssport auf ärztliche Verordnung - 100% von der Krankenkasse übernommen
Rehabilitationssport für orthopädische Erkrankungen wie Rückenschmerzen, Gelenkprobleme und nach Operationen
Rehabilitationssport ist eine ergänzende Leistung der Rehabilitation, die darauf abzielt, die Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern.
100% Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei ärztlicher Verordnung
Speziell ausgebildete Übungsleiter mit medizinischer Fachkompetenz
Angepasste Übungen entsprechend der jeweiligen Diagnose und Belastbarkeit
Bringen Sie Ihre ärztliche Verordnung mit und wir beraten Sie gerne über die passenden Kurse für Ihre Bedürfnisse.